Wasserabgabe an Letztverbraucher Die regionale Zuordnung erfolgt über die Gemeinde, in der die Wasserabgabe an Letztverbraucher erfolgt. Einwohner am Ort ihrer alleinigen bzw. Hauptwohnung. 1991: Stadt Eisenach ist im Wartburgkreis enthalten 1995: Stadt Eisenach ist im Wartburgkreis enthalten
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