Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung und deren Großvieheinheiten Einschließlich Betriebe, die zum Stichtag zwar über Haltungsplätze für Geflügel, jedoch keine Geflügelbestände verfügten.
ab 1999 Stichtag 3. Mai und geänderte Erfassungsgrenzen ab 2010 geänderte Erfassungsgrenzen
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