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Gemeinde: Schmölln, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
11 706
11 457
11 347
11 353
11 361
11 171
13 761
13 741
13 724
13 604
13 697
13 684
Steuerkraftmesszahl
EUR
4 788 059
5 087 002
6 406 826
6 496 794
7 084 938
7 610 966
9 837 164
11 434 472
11 937 633
12 306 959
12 280 742
12 380 556
Bedarfsmesszahl
EUR
8 116 895
8 435 597
9 380 944
9 336 831
9 562 108
9 656 193
12 591 492
14 024 360
14 908 327
15 784 353
16 754 493
17 497 657
Schlüsselzuweisung
EUR
2 663 069
2 678 876
2 379 295
2 272 030
1 981 736
1 636 182
2 203 463
2 128 450
2 376 555
2 781 915
3 579 001
4 093 681
Finanzausgleichsumlage
EUR
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