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Gemeinde: Triptis, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
3 893
3 843
3 808
3 758
3 762
3 721
3 711
3 663
3 658
3 597
3 652
3 636
Steuerkraftmesszahl
EUR
2 474 839
2 413 096
3 079 893
3 156 875
3 389 727
3 633 296
3 898 122
4 613 001
4 874 033
5 118 935
4 946 703
6 463 089
Bedarfsmesszahl
EUR
2 458 705
2 540 417
2 824 712
2 765 452
2 799 885
2 817 998
2 923 553
3 151 980
3 371 530
3 573 534
3 919 608
4 100 858
Schlüsselzuweisung
EUR
-
101 857
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Finanzausgleichsumlage
EUR
4 840
-
76 554
-
50 958
83 989
117 035
228 628
228 823
230 384
92 751
423 852
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