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Gemeinde: Schleiz, Stadt
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
8 579
8 466
8 500
8 477
8 467
8 509
8 842
8 936
8 947
8 832
8 889
8 877
Steuerkraftmesszahl
EUR
5 084 425
4 147 171
4 879 821
4 956 078
4 901 452
5 394 536
6 181 533
7 386 900
7 388 289
7 596 415
7 631 279
8 052 423
Bedarfsmesszahl
EUR
5 923 357
6 165 052
7 004 647
6 915 139
7 029 624
7 368 097
7 912 095
8 699 944
9 286 471
9 810 035
10 422 340
10 856 583
Schlüsselzuweisung
EUR
671 146
1 614 305
1 699 861
1 567 249
1 702 538
1 578 849
1 384 449
1 050 435
1 518 546
1 770 896
2 232 849
2 243 328
Finanzausgleichsumlage
EUR
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