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Gemeinde: Straufhain
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
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Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
2 785
2 786
2 770
2 746
2 749
2 792
2 733
2 728
2 714
2 691
2 714
2 738
Steuerkraftmesszahl
EUR
1 135 402
1 266 059
1 580 100
1 806 775
1 704 634
1 720 997
1 739 887
1 957 920
2 048 868
2 113 815
2 323 120
2 344 960
Bedarfsmesszahl
EUR
1 778 164
1 900 698
2 117 194
2 132 485
2 187 392
2 234 841
2 212 036
2 368 358
2 485 503
2 642 794
2 829 877
3 028 948
Schlüsselzuweisung
EUR
514 210
507 711
429 675
260 568
386 206
411 075
377 719
328 350
349 308
423 184
405 406
547 190
Finanzausgleichsumlage
EUR
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