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Gemeinde: Schleusingen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
5 359
5 392
5 394
5 390
5 342
5 391
11 059
10 960
10 930
10 801
10 881
10 793
Steuerkraftmesszahl
EUR
2 596 760
2 842 734
3 368 567
3 525 812
3 493 714
4 269 251
10 028 604
12 497 377
13 331 872
12 938 170
12 849 223
11 926 424
Bedarfsmesszahl
EUR
3 562 094
3 797 709
4 270 853
4 174 416
4 170 711
4 414 416
9 828 508
10 765 063
11 360 348
11 989 341
12 742 220
13 275 419
Schlüsselzuweisung
EUR
772 268
763 980
721 829
518 883
541 597
116 131
-
-
-
-
-
1 079 196
Finanzausgleichsumlage
EUR
-
-
-
-
-
-
-
23 639
54 124
-
-
-
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