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Gemeinde: Meiningen, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
21 423
20 826
20 966
21 072
21 231
21 223
24 267
24 852
24 796
24 722
24 760
25 582
Steuerkraftmesszahl
EUR
9 189 608
9 875 608
12 175 027
12 953 113
13 289 982
13 857 404
16 538 359
17 996 995
18 342 445
18 490 344
20 173 383
23 151 112
Bedarfsmesszahl
EUR
15 899 031
16 429 955
18 557 540
18 743 007
18 986 905
20 274 148
23 976 106
27 442 499
29 298 939
31 318 986
32 710 661
35 640 651
Schlüsselzuweisung
EUR
5 367 539
5 243 478
5 106 011
4 631 916
4 557 539
5 133 395
5 950 197
7 556 403
8 765 196
10 262 914
10 029 822
9 977 983
Finanzausgleichsumlage
EUR
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