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Gemeinde: Bad Langensalza, Stadt
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
▸
Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
17 801
17 683
17 577
17 521
17 483
17 397
17 523
17 441
17 271
17 211
17 321
17 349
Steuerkraftmesszahl
EUR
6 972 383
8 155 028
9 975 866
10 092 501
9 901 045
11 170 466
13 449 121
15 848 259
17 590 105
17 662 734
17 958 252
17 120 561
Bedarfsmesszahl
EUR
13 105 195
13 814 367
15 464 451
15 435 639
15 568 034
16 471 635
17 073 784
18 890 430
19 804 803
21 044 310
22 379 471
23 443 247
Schlüsselzuweisung
EUR
4 906 250
4 527 471
4 390 868
4 274 510
4 533 591
4 240 935
2 899 730
2 433 737
1 771 759
2 705 261
3 536 975
5 058 149
Finanzausgleichsumlage
EUR
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