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Gemeinde: Weimar, Stadt
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Gebietsveränderungen der Gemeinde
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Allgemeine Angaben, Zuordnungen
.
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
65 542
63 236
63 315
63 477
64 131
64 355
64 426
65 090
65 228
65 098
65 138
65 620
Steuerkraftmesszahl
EUR
26 609 018
27 729 819
32 326 338
33 804 006
36 245 511
38 072 695
40 216 455
43 260 756
46 116 013
47 951 274
50 485 870
51 195 134
Bedarfsmesszahl
EUR
53 232 706
54 680 206
61 324 269
61 533 537
62 761 980
66 132 955
67 955 915
75 970 580
81 063 178
86 377 453
90 643 761
95 253 861
Schlüsselzuweisung
EUR
21 298 950
21 560 310
23 198 345
22 183 625
21 213 175
22 448 207
22 191 568
26 167 859
27 957 732
30 740 943
32 126 312
35 246 982
Finanzausgleichsumlage
EUR
x
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