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Definitionen und Erläuterungen
Gliederung nach dem Alphabet
Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter
vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.
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| Begriff | Sachgebiet | Erläuterung |
|---|---|---|
| Rauminhalt | Gebäude und Wohnen | Rauminhalt ist das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene Volumen (Bruttorauminhalt); d.h. das Produkt aus der überbauten Fläche und der anzusetzenden Höhe. Es umfasst auch den Rauminhalt der Konstruktionen. |
| Realschulabschluss | Bildung und Kultur | Der Realschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erworben. Dem Schüler am Gymnasium wird eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt, wenn er am Ende der Klassenstufe 10 erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat und den Versetzungsbestimmungen genügt. |
| Realsteueraufbringungskraft | Finanzen der öffentlichen Haushalte | Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Realsteueristaufkommen in den einzelnen Gemeinden gewesen wäre, wenn alle Gemeinden bei jeder der einzelnen Realsteuerarten den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten. |
| Realsteuern | Finanzen der öffentlichen Haushalte | Realsteuern (auch Objekt- oder Sachsteuern genannt) sind Steuern, die auf einzelnen Vermögensgegenständen lasten. Sie werden bei Denjenigen erhoben, denen die Gegenstände zuzurechnen sind. Zu den Realsteuern zählen die Grundsteuern (Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke) und die Gewerbesteuer (brutto). Das Aufkommen aus Realsteuern steht nach Art. 106 Abs. 6 GG grundsätzlich den Gemeinden zu. |
| Rechnerische Zahl der Vollzeitstellen | Öffentliche Sozialleistungen | Dabei handelt es sich um eine rechnerische Größe. Sie gibt die Zahl der Beschäftigten an, die sich fiktiv ergibt, wenn das gesamte Arbeitsvolumen ausschließlich auf Vollzeitarbeitskräfte verteilt würde. Beginnend ab Stichtag 1.3.2010 werden nebenberuflich tätige Personen in die Berechnung einbezogen. Für eine Vollzeitstelle werden in dieser Statistik 39 Wochenstunden angesetzt. Berücksichtigt wurde der Beschäftigungsumfang im ersten und zweiten Arbeitsbereich (ab 2011). |
| Regelinsolvenzverfahren | Unternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen | Ein Regelinsolvenzverfahren kommt für Unternehmen, für natürliche Personen mit unternehmerischer Tätigkeit, für Nachlässe oder sonstige besondere Arten von Insolvenzverfahren in Betracht. Hierzu gehören auch ehemals selbständig Tätige, deren Verhältnisse nicht überschaubar sind (d.h. mehr als 19 Gläubiger oder mit Verbindlichkeiten durch Arbeitsverhältnisse). Die am 1. Dezember 2001 in Kraft getretene Änderung der Insolvenzordnung bestimmt, dass Kleingewerbetreibende nicht mehr ein Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen müssen. |
| Regelleistungen | Öffentliche Sozialleistungen | Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. |
| Regelsatz | Öffentliche Sozialleistungen | Es ist der für den Antragsteller maßgebliche Regelsatz gemäß § 28 SGB XII. |
| Regelschule | Bildung und Kultur | Die Regelschule mit den Klassenstufen 5 bis 10 vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und schafft die Voraussetzung für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit oder den Übergang in weiterführende Bildungsgänge. Die Schüler erwerben mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 oder eines zehnten Schuljahrs und bestandener Prüfung erworben. Der Realschulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Prüfung erworben. |
| Regionale Gliederung - Asylbewerberleistungen | Öffentliche Sozialleistungen | Bei der Statistik der Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in Thüringen die Ergebnisse nach dem Sitz des Trägers identisch mit denen nach dem Wohnkreis. |
| Regionale Gliederung - Sozialhilfe | Innerhalb der Statistiken der Sozialhilfe (Kapitel 3 bis 9 SGB XII) wird sowohl der Sitz des Trägers als auch der Wohnort des Leistungsbeziehers erhoben. Somit ist es möglich, Kreisergebnisse nach beiden Möglichkeiten darzustellen. Bei der Darstellung nach dem Sitz des Trägers spiegeln die Ergebnisse auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise den Personenkreis wider, für den die Träger Leistungen erbringen. Dabei ist es unerheblich, ob der Leistungsempfänger in der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis seinen Wohnsitz hat. Die Summe der Kreisergebnisse ergibt das Ergebnis für Thüringen. Bei der Darstellung nach dem Wohnkreis spiegeln die Ergebnisse auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise dagegen den Personenkreis wider, der dort seinen Wohnsitz hat. Dabei ist es unerheblich, von welcher Kommune die Leistungen erbracht werden. Somit ist es einerseits möglich, dass Leistungsempfänger über die Kreisgrenzen Thüringens hinweg Sozialhilfe erhalten und andererseits außerhalb Thüringen wohnen und von Thüringer Kommunen Leistungen beziehen. Somit ergibt die Summe der Kreisergebnisse nur dann das Ergebnis für Thüringen, wenn der Personenkreis mit Wohnsitz außerhalb Thüringens hinzugezogen wird. | |
| Rehabilitierungsverfahren | Rechtspflege | Als Zusatzerhebung zur Erhebung über Straf- und Bußgeldverfahren werden die Verfahren zur Rehabilitierung der in der DDR zu Unrecht Verurteilten erfasst. Zuständig sind in erster Instanz die Landgerichte und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht. |
| Reinnachlass | Steuern | Der Reinnachlass ergibt sich aus den Nachlassgegenständen abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Dieser wird nach der Erbquote unter Berücksichtigung früherer Erwerbe (Vorerwerbe) anteilig auf die jeweiligen Erben aufgeteilt. |
| Reisegebiete | Handel, Gastgewerbe, Tourismus | Gliederung nach nichtadministrativen Raumeinheiten, die sich im Wesentlichen an naturräumliche Gegebenheiten anlehnen. |
| Restposten | Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen | Der so genannte Restposten umfasst vor allem den Außenbeitrag (Saldo zwischen den Exporten und Importen von Waren und Dienstleistungen), des Weiteren die Vorratsveränderungen, den Nettozuwachs an Wertsachen und eine statistische Differenz. |


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