Thüringer Landesamt für Statistik
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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
DauergrünlandLand- und Forstwirtschaft
Bis 2009
Dazu gehören Dauerwiesen, Mähweiden, Dauerweiden, Streuwiesen und Hutungen, die zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden bestimmt sind, sowie Grünlandflächen, die nach der Agrar-Reform vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen werden. Nicht zum Dauergrünland zählen Ackerwiesen und Ackerweiden (Grasanbau auf dem Ackerland).

Ab 2010
Grünlandflächen, die fünf Jahre oder länger zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Zum Dauergrünland zählen Wiesen, Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen), ertragsarmes Dauergrünland (z.B. Hutungen und Streuwiesen).

Zum Dauergrünland rechnen auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heugewinnung aber die Hauptnutzung darstellt, sowie Grünlandflächen, die vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden und für die ein Beihilfe-/Prämienanspruch besteht.
DauerkulturenLand- und Forstwirtschaft
Bis 2009
Zu den Dauerkulturen zählen Obstanlagen, Baumschulen, Rebland sowie Korbweiden-, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Ab 2010
Landwirtschaftliche Kulturen außerhalb der Fruchtfolge, die den Boden während eines längeren Zeitraums beanspruchen (fünf Jahre oder länger) wie Obstanlagen, Rebland, Baumschulen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes und andere Dauerkulturen (z.B. Korbweidenanlagen). Nicht dazu zählen z.B. Hopfen, Spargel und Erdbeeren.
DauerweidenLand- und Forstwirtschaft
Bis 2009
Nutzung durch Beweidung; Schnitt eventuell als Nachmahd.
DauerwiesenLand- und Forstwirtschaft
Bis 2009
Nutzung durch Schnitt zur Futtergewinnung; eventuell Nachweide im Herbst.
DeutscheBevölkerung, Mikrozensus
Als Deutsche gelten Personen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Neugeborene zählen als Deutsche, wenn wenigstens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Voraussetzungen laut § 4 Abs. 3 StAG vorliegen. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, werden als Deutsche gezählt.
DuldungÖffentliche Sozialleistungen
Einem Ausländer wird lt. § 60a des AufenthG eine Duldung erteilt, solange seine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Ausreisepflicht eines Ausländers, dessen Abschiebung ausgesetzt ist, bleibt unberührt.
Durchschnittliche AufenthaltsdauerHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Rechnerisch ermittelter Wert - Quotient - aus der Anzahl der Übernachtungen und der Anzahl der Ankünfte im Berichtszeitraum
Durchschnittliche Auslastung von Betten und sonstigen SchlafgelegenheitenHandel, Gastgewerbe, Tourismus
Die durchschnittliche Auslastung ist ein rechnerischer Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt. Die Anzahl der Bettentage ergibt sich aus der Multiplikation des Bettenbestandes mit der Anzahl der Kalendertage im Berichtszeitraum; bei der Ermittlung der angebotenen Bettentage werden die angebotenen Betten und die Anzahl der betrieblichen Öffnungstage des Berichtszeitraumes zugrunde gelegt.
Durchschnittliche monatliche BeträgeÖffentliche Sozialleistungen
Bei der Berechnung von Durchschnittsbeträgen wurden alle Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einbezogen, unabhängig davon, ob der jeweilige Betrag für sie zutreffend ist.
Durchschnittliche VerweildauerGesundheitswesen
Anzahl der Tage, die ein Patient im Durchschnitt zur stationären Behandlung in der Einrichtung bzw. in einer Fachabteilung verbringt.
Durchschnittlicher HebesatzFinanzen der öffentlichen Haushalte
Für Zusammenfassungen von Gemeinden auf Landes- und Kreisebene wird für jede Realsteuerart nach der Formel
Summe Istaufkommen x 100 / Summe Grundbeträge
ein "Gewogener Durchschnittshebesatz" ermittelt.

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