Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 13. Juli 2010 - Nr. 209

In 259 Fällen vollständiger oder teilweiser Entzug des Sorgerechts durch Thüringer Gerichte im Jahr 2009

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet, und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind (§ 1666 (1) BGB).

Im Jahr 2009 erfolgten von den Jugendämtern 323 Anrufungen des Gerichts zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Das waren laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 14 Fälle bzw. 4,5 Prozent mehr als im Jahr 2008.
Jungen waren häufiger betroffen (180 Fälle bzw. 55,7 Prozent).

Im Jahr 2009 ordneten die Gerichte Thüringens in 259 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Ein Jahr zuvor waren es 251 gerichtliche Maßnahmen.
In 140 Fällen (54,1 Prozent) betrafen die Maßnahmen Jungen.

Das Personensorgerecht wurde im Jahr 2009 in 185 Fällen ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 38 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Jahr zuvor waren es insgesamt 209 Fälle, darunter ebenfalls in 38 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht.



Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
Tel.: 0361 37-734 517
E-Mail: Sigrid.Langhammer@statistik.thueringen.de