Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 07. August 2009 - Nr. 303

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon erhalten?
Was muss ich tun, wenn ich die Wahlbenachrichtigungskarte noch nicht erhalten habe?

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens muss seine Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl des 5. Thüringer Landtags bis spätestens 9. August 2009 erhalten haben.

Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.

Wer (noch) nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur bis Freitag, den 14. August 2009 möglich.

Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigungskarte ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen zwingend erforderlich.

Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit der Wahlbenachrichtigungskarte im Regelfall ohnehin ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.


Der Landeswahlleiter Thüringen