Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 18. Mai 2009 - Nr. 159

Briefwahl - wie geht das?

Sie wollen wählen, sind aber am 7. Juni 2009 nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen.

Hierzu möchte der Landeswahlleiter Günter Krombholz Ihnen einige Erläuterungen geben.

Gegenüber der als Normalfall gedachten Wahl im Wahllokal am Wahltag (Urnenwahl) ist die Briefwahl als eine Ausnahmeregelung für besondere Verhinderungsfälle zugelassen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind.


Beantragung von Briefwahlunterlagen

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis zum 5. Juni 2009, 18.00 Uhr (zu empfehlen ist jedoch früher; Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!), bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungen. Die zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ergibt sich aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigungen. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen und dort an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben.

Eine weitere Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist der Weg über das Internet.
Der Wahlberechtigte sollte zunächst die Internetseite seiner Gemeinde aufsuchen, ob der Wahlscheinantrag online verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, kann im Internetangebot des Landeswahlleiters nachgesehen werden. Unter www.wahlen.thueringen.de ist das Formular des Wahlscheinantrags abrufbar, aber nur für die Gemeinden, die an der Online-Beantragung teilnehmen. Ist die Gemeinde im Feld „Auswahl der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung“ nicht aufgeführt, bleibt nur der Weg über die Post oder durch Selbstabholung bei der Gemeindebehörde.


Briefwahlvorgang (Reihenfolge des Handlings bei Briefwahl)


Hat der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen erhalten, ist für die Europawahl wie folgt zu verfahren:

  1. Der Wähler kennzeichnet den Stimmzettel der Europawahl persönlich und unbeobachtet.

  2. Er legt den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag für die Europawahl und verschließt diesen.

  3. Dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein vorgedruckte 'Versicherung an Eides statt zur Briefwahl' unter Angabe des Ortes und des Datums.

  4. Zum Schluss wird der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag zur Europawahl gesteckt und verschlossen.



Bei den Kommunalwahlen wird wie folgt vorgegangen:

  1. Der Wähler kennzeichnet die Stimmzettel persönlich und unbeobachtet.

  2. Die Stimmzettel werden in den jeweiligen nicht blauen Stimmzettelumschlag gesteckt.

  3. Die Versicherung an Eides Statt des Wahlscheines wird unterschrieben.

  4. Die nicht blauen Stimmzettelumschläge und der Wahlschein werden in den grünen Wahlbriefumschlag gelegt und dieser verschlossen.



Die beiden Wahlbriefumschläge (rot und grün) müssen dann verschlossen an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden. Die Wahlbriefe können dort auch abgegeben werden.

Stimmzettel, die, wie es leider immer wieder vorkommt, nur in den jeweiligen Stimmzettelumschlägen in den Briefkasten geworfen werden, können nicht zugestellt werden. Die Stimmabgabe wird daher nicht berücksichtigt.

Im Bereich der Deutschen Post AG werden die Wahlbriefe unentgeltlich befördert. Will der Wähler von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat er den Wahlbrief selbst freizumachen. Auch bei Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsform, z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, haben die Absender den das normale Entgelt übersteigenden Betrag selbst zu entrichten. Die Wahlbriefe sollten spätestens am Freitag, dem 5. Juni 2009 bei der Post aufgegeben werden; bei entfernter liegenden Orten entsprechend früher. Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen an der Wahl nicht mehr teil. Der Wähler trägt allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlbriefes, auch wenn ihn selbst keinerlei Verschulden trifft.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In diesem Fall hat die Hilfsperson die 'Versicherung an Eides statt zur Briefwahl' auf dem jeweiligen Wahlschein abzugeben.


Der Landeswahlleiter Thüringen