Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 16. Juni 2009 - Nr. 200

In 251 Fällen vollständiger oder teilweiser Entzug des Sorgerechts durch Thüringer Gerichte im Jahr 2008

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet, und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind (§ 1666 (1) BGB).

Im Jahr 2008 erfolgten von den Jugendämtern 309 Anrufungen des Gerichts zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Das waren laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 57 Fälle bzw. 22,6 Prozent mehr als im Jahr 2007. Jungen und Mädchen waren fast gleichmäßig betroffen. Die Mädchen hatten im Jahr 2008 mit 156 Fällen einen Anteil von 50,5 Prozent.

Die Gerichte Thüringens ordneten im vergangenen Jahr in 251 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Ein Jahr zuvor waren es 234 gerichtliche Maßnahmen.
In 128 Fällen (51,0 Prozent) betrafen die Maßnahmen Mädchen.

Das Personensorgerecht wurde im Jahr 2008 in 209 Fällen ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 38 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Jahr zuvor waren es 199 Fälle, darunter in 25 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht.



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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
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E-Mail: sigrid.langhammer@statistik.thueringen.de