Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 14. September 2007 - Nr. 283

Anzahl der Wohngeldempfängerhaushalte weiter rückläufig

Am 31.12.2006 erhielten 28 382 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 4 841 Haushalte bzw. 14,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Damit bezog am Jahresende 2006 jeder 40. Thüringer Haushalt Wohngeld.

Für die Wohngeldempfängerhaushalte wurde eine durchschnittliche monatliche Miete/Belastung in Höhe von 302 Euro ermittelt, die berücksichtigungsfähige Miete/Belastung betrug im Durchschnitt 266 Euro und der Wohngeldanspruch lag bei 82 Euro monatlich. Ein Jahr zuvor betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 85 Euro.

Fast zwei Drittel der Wohngeldempfängerhaushalte (63,0 Prozent) waren Ende 2006 1-Personen-Haushalte, 16,8 Prozent 2-Personen-Haushalte und 8,6 Prozent 3-Personen-Haushalte. Weitere 7,7 Prozent waren 4-Personen-Haushalte und in rund 4 Prozent der Fälle waren es Haushalte mit 5 und mehr Personen.

Mit 16 959 Personen war mehr als jeder zweite Antragsteller der Wohngeldempfängerhaushalte (59,8 Prozent) eine Nichterwerbsperson, darunter 14 176 Rentner oder Pensionäre.
Fast ein Drittel der Antragsteller (31,4 Prozent) waren Erwerbstätige und weiter 2 506 Personen bzw. 8,8 Prozent waren Arbeitslose.


Neben diesen 28 382 reinen Wohngeldempfängerhaushalten gab es am Ende des vergangenen Jahres 1 175 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten.
Dabei handelt es sich entweder um Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen1), und somit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner oder um Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist, in dessen Gesamthaushalt aber auch Transferleistungsempfänger leben.
In den 1 175 Mischhaushalten lebten 3 267 Personen, davon waren 1 832 von Wohngeld ausgeschlossen und 1 435 Personen lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten.
Weit mehr als drei Viertel (84,2 Prozent) der wohngeldberechtigten Teilhaushalte waren 1-Personen-Haushalte, 11,6 Prozent 2-Personen-Haushalte und 4,2 Prozent lebten in wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 3 und mehr Personen.


1) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Weitere Auskünfte erteilt:
Sigrid Langhammer
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E-Mail sigrid.langhammer@statistik.thueringen.de