Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 14. August 2007 - Nr. 240

Zahl der Versorgungsempfänger von Land und Kommunen Anfang 2007 auf 2 765 Personen gestiegen

Anfang 2007 erhielten nach vorläufigen Ergebnissen 2 765 ehemalige Bedienstete von Land und Kommunen oder ihre Hinterbliebenen Versorgungsbezüge. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gehörten zu den Leistungsempfängern 2 278 pensionierte Beamte und Richter. Der Leistungsanspruch begründete sich bei 1 658 Personen auf eine frühere Tätigkeit beim Land und bei 620 Personen bei den Kommunen.
Hinterbliebenenrenten wurden an 334 Witwen bzw. Witwer und 153 Waisen gezahlt.

Im Laufe des Jahres 2006 wurden 452 Bedienstete in den Ruhestand versetzt, 321 beim Land und 131 bei den Kommunen.
23 Prozent aller Neupensionierungen erfolgten mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
Für 25 Prozent lag dieser Zeitpunkt durch die für ihre Berufsgruppe geltende besondere Altersgrenze (Polizei- und Justizverwaltung sowie Feuerwehrdienst) bei 60 Jahren.
Auf Antrag schieden 15 Prozent bzw. 3 Prozent mit dem 63. bzw. 60. Lebensjahr aus.
Bei fast 19 Prozent aller Zugänge endete im Jahr 2006 die festgesetzte Dienstzeit (z. B. Bürgermeister).
13 Prozent der betroffenen Personen schieden auf Grund einer amtsärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus. Der Anteil der Dienstunfähigen an den gesamten Zugängen eines Jahres hat sich damit von einem Drittel (2001) auf ein Siebentel reduziert.

Ursachen für diese Entwicklung sind die wie bei Angestellten und Arbeitern eingeführten Abschläge bei vorzeitigem Ausscheiden sowie die Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Die Hälfte der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand Versetzten war in der aktiven Zeit im Schul- und Vollzugsdienst beschäftigt.

Das Durchschnittsalter der Neuzugänge an Ruhegehaltsempfängern lag im Jahr 2006 bei 60,9 Jahren, rund 5 Monate mehr als ein Jahr zuvor. Das Niveau des Durchschnittsalters ist stark davon beeinflusst, das jeder vierte Neupensionär aus dem Vollzugsdienst ausgeschieden ist, für den die Altersgrenze 60 gilt.

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