Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 29. März 2007 - Nr. 092

Durchschnittshebesätze der Thüringer Gemeinden im Jahr 2006

Die Hebesätze1) der Realsteuern können für Standortentscheidungen von Unternehmen oder für private Grundstückskäufe eine wichtige Rolle spielen. Ihre Höhe hat aber auch Auswirkungen auf die Höhe der Steuereinnahmen der Gemeinden. Die Hebesätze werden von den Gemeinden selbst festgelegt.

Der Durchschnittshebesatz für die Gewerbesteuer lag im Jahr 2006 in Thüringen bei 348 Prozent (Vorjahr 342 Prozent).
In den Thüringer Gemeinden bewegten sich die Gewerbesteuerhebesätze nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik zwischen 200 und 420 Prozent. Knapp 60 Prozent der Gemeinden legten für die Gewerbesteuer ihren Hebesatz mit 300 Prozent fest. In 20 Gemeinden lag dieser Hebesatz bei 400 Prozent. Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze hatten mit 415 bzw. 420 Prozent die kreisfreien Städte Jena und Gera.

Der Durchschnittshebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) lag 2006 bei 235 Prozent (Vorjahr 234 Prozent). Die Gesamtspanne der Hebesätze für die Grundsteuer A lag zwischen 200 und 400 Prozent. Die Hälfte der Gemeinden wählte einen Hebesatz von 200 Prozent. Den höchsten Hebesatz von 400 Prozent hatte die Gemeinde Reisdorf im Landkreis Weimarer Land.

Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wurde ein durchschnittlicher Hebesatz von 342 Prozent ermittelt, 1 Prozentpunkt höher als im Jahr zuvor. Der am häufigsten festgesetzte Hebesatz war 300 Prozent und wurde von zwei Dritteln der Gemeinden verwendet. Die Gemeinde Reisdorf des Landkreises Weimarer Land hatte den höchsten in Thüringen festgelegten Hebesatz von 500 Prozent, gefolgt von 14 Gemeinden mit einem Satz von 400 Prozent.
Die niedrigsten Hebesätze für die Grundsteuer B hatten die Gemeinden Hohenwarte (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) mit 100 Prozent, Fröttstedt (Landkreis Gotha) mit 180 Prozent sowie mit jeweils 200 Prozent die Gemeinden Gerstengrund (Wartburgkreis), Moxa und Schmorda (beide Saale-Orla-Kreis).

Weitere Informationen zu den Hebesätzen der einzelnen Gemeinden können dem Statistischen Bericht „Hebesätze in Thüringen 2006“ (Bestell-Nr. 11202) oder dem Internetangebot des TLS entnommen werden.

1) Hebesätze sind prozentuale Steuersätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Sie werden auf die vom Finanzamt ermittelten Steuermessbeträge angewandt. Die Höhe der Hebesätze wird von den Gemeindevertretungen im Rahmen der Haushaltsplanung festgelegt.

Hebesätze der Gewerbesteuer am 31.12.2006 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
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Weitere Auskünfte erteilt:
Gudrun Witter
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