Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 23. März 2005 - Nr. 089

Durchschnittshebesätze der Thüringer Gemeinden im Jahr 2004

Bei Standortentscheidungen von Unternehmen oder für private Grundstückskäufe können die Hebesätze1) der Realsteuern eine wichtige Rolle spielen. Ihre Höhe hat aber auch Auswirkungen auf die Höhe der Steuereinnahmen der Gemeinden. Die Hebesätze werden von den Gemeinden selbst festgelegt.
Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, lag der gewichtete durchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer 2004 in Thüringen bei 338 Prozent, zwei Prozentpunkte über dem Vorjahreswert.

Die Hebesätze der einzelnen Gemeinden lagen zwischen 100 und 400 Prozent. Knapp zwei Drittel der Thüringer Gemeinden legten für die Gewerbesteuer ihren Hebesatz mit 300 Prozent fest. 18 Gemeinden wendeten den höchsten Satz von 400 Prozent an.

Der Durchschnittshebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) lag 2004 bei 232 Prozent (Vorjahr 231 Prozent). Die Gesamtspanne der Hebesätze für die Grundsteuer A lag zwischen 100 und 400 Prozent. Mehr als die Hälfte der Gemeinden wählte den Hebesatz 200 Prozent. Nur die Gemeinde Neumühle/Elster im Landkreis Greiz lag mit einem Hebesatz von 100 Prozent darunter.

Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wurde wie im Jahr 2003 ein durchschnittlicher Hebesatz von 330 Prozent ermittelt. Der am häufigsten festgesetzte Hebesatz war 300 Prozent. Drei von vier Gemeinden wendeten ihn an. Drei Gemeinden des Landkreises Weimarer Land hatten den höchsten in Thüringen festgelegten Hebesatz von 500 Prozent (Niedertrebra, Reisdorf und Wickerstedt), gefolgt von 11 Gemeinden mit einem Satz von 400 Prozent.
Der niedrigste Hebesatz lag bei 200 Prozent. Ihn hatten vier Gemeinden angewendet: Gerstengrund (Wartburgkreis), Moxa und Schmorda (Saale-Orla-Kreis) sowie Neumühle/Elster (Landkreis Greiz).

Die gewogenen Durchschnittshebesätze für Deutschland lagen im Jahr 2003 bei 387 Prozent für die Gewerbesteuer und bei 286 bzw. 381 Prozent für die Grundsteuer A und B.
Das waren bei allen drei Realsteuerarten rund 50 Prozentpunkte mehr als bei den Thüringer Städten und Gemeinden.

1) Hebesätze sind prozentuale Steuersätze der Realsteuern (Gewerbesteuer; Grundsteuer A und B) Sie werden auf die vom Finanzamt ermittelten Steuermessbeträge angewandt. Die Höhe der Hebesätze wird von den Gemeindevertretungen im Rahmen der Haushaltsplanung festgelegt.

Weitere Informationen zu den Hebesätzen der einzelnen Gemeinden können dem Statistischen Bericht „Hebesätze in Thüringen 2004“ (Bestellnummer: 11202) oder dem Internetangebot entnommen werden.

Hebesätze der Gewerbesteuer am 31.12.2004 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen

-----------------------------------
Weitere Auskünfte erteilt:
Gudrun Schnetter
Telefon: 03681 354-260