Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 24. Mai 2004 - Nr. 016

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon erhalten?

Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens müsste seine Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl zum 6. Europäischen Parlament und zum 4. Thüringer Landtag am 13. Juni 2004 erhalten haben. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, ist der Besuch der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung unumgänglich. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.

Wer (noch) nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur noch bis Freitag, den 28. Mai 2004 möglich.

Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigungskarte ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen unbedingt erforderlich.

Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit der Wahlbenachrichtigungskarte im Regelfall ohnehin ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.


Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen