Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 11. Dezember 2003 - Nr. 353

Ende 2002 bezog fast jeder zehnte Thüringer Haushalt Wohngeld

Am 31.12.2002 erhielten 105 273 Haushalte Wohngeld. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 861 Haushalte bzw. 0,8 Prozent mehr als am Jahresende 2001.
Damit wurde fast jeder zehnte Haushalt in Thüringen durch Wohngeldzahlungen unterstützt.

In Thüringen wurde das Wohngeld in 93 246 Fällen bzw. 88,6 Prozent als Allgemeines Wohngeld bewilligt. Gegenüber dem Jahr zuvor waren das 388 Fälle bzw. 0,4 Prozent weniger.
Von den betroffenen Haushalten erhielten 82 378 Mietzuschuss, 117 bzw. 0,1 Prozent weniger als Ende 2001. Antragsberechtigt dafür sind Mieter (Haupt- oder Untermieter) von Wohnraum.
Weitere 10 868 Haushalte bzw. 11,7 Prozent erhielten das Allgemeine Wohngeld in Form von Lastenzuschuss. Ein Jahr zuvor waren es 11 139 Haushalte bzw. 11,9 Prozent.
Hierfür sind Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, wenn sie den Wohnraum selbst nutzen, antragsberechtigt.

Neben dem Allgemeinen Wohngeld werden Leistungen in Form von Besonderem Mietzuschuss bewilligt. Diese Leistungsform erhalten Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge. Am Jahresende 2002 erhielten in Thüringen 12 027 Haushalte bzw. 11,4 Prozent Besonderen Mietzuschuss. Das waren 1 249 Haushalte bzw. 11,6 Prozent mehr als Ende 2001.

Die Haushalte, die Wohngeld erhalten, werden immer kleiner. Die Hälfte (50,0 Prozent) aller Wohngeldempfängerhaushalte waren Einpersonenhaushalte. Ihre Zahl stieg innerhalb eines Jahres um 367 bzw. 0,7 Prozent auf 52 679 Ende 2002.
Der Anstieg bei den Zweipersonenhaushalten betrug 3,4 Prozent und der der Dreipersonenhaushalte 2,0 Prozent.
Dagegen trat bei größeren Haushalten ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt ein. Die Zahl der Vierpersonenhaushalte sank um 4,4 Prozent, die der Fünfpersonenhaushalte um 2,6 Prozent und die Anzahl der Haushalte mit sechs und mehr Personen nahm um 2,8 Prozent ab.


Haushalte, deren Antrag auf Wohngeld bewilligt wurde, wiesen bei Antragstellung im Durchschnitt pro Monat eine Miete/Belastung von 287 Euro nach. Das war ein durchschnittlicher Anstieg zum Jahr zuvor um 4 Euro bzw. 1,4 Prozent.
Bei den Haushalten mit Allgemeinem Wohngeld betrug der monatliche Durchschnittsbetrag 290 Euro und bei denen mit Besonderem Mietzuschuss 261 Euro.

Nach Antragsbearbeitung durch die Wohngeldstellen bzw. Sozialämter erhielten die Haushalte im Durchschnitt 101 Euro Wohngeld pro Monat. Das waren durchschnittlich 3 Euro bzw. 3,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Haushalte mit Allgemeinem Wohngeld erhielten 97 Euro, 3 Euro bzw. 3,2 Prozent mehr als Ende 2001. Haushalte mit Besonderem Mietzuschuss erhielten im Jahr 2002 durchschnittlich 130 Euro, genauso viel wie ein Jahr zuvor. Nach Abzug des Wohngeldes blieb den Haushalten, wie bereits ein Jahr zuvor, eine durchschnittliche monatliche Miete/Belastung von 186 Euro.


44,4 Prozent der Antragsteller auf Allgemeines Wohngeld am Jahresende 2002 waren arbeitslos. Ein Jahr zuvor betrug der Anteil 40,9 Prozent. Die Anzahl dieser Haushalte stieg um 3 066 bzw. 8,0 Prozent auf 41 402 Haushalte.
Rund ein Drittel (33,5 Prozent) waren Nichterwerbspersonen (Rentner, Pensionäre, Studenten, Sonstige). Am Jahresende 2001 waren es 35,0 Prozent. Die Anzahl der Haushalte sank um 1 488 bzw. 4,5 Prozent auf 31 247. Fast zwei Drittel (64,2 Prozent) dieser Gruppe waren Rentner. Die Rentnerhaushalte mit Allgemeinem Wohngeld sanken gegenüber Ende 2001 um 6,9 Prozent.

In mehr als einem Fünftel der Haushalte (22,1 Prozent) war der Antragsteller am Jahresende erwerbstätig. Ein Jahr zuvor waren es 24,1 Prozent. Die Anzahl dieser Wohngeldempfängerhaushalte sank um 1 966 Haushalte bzw. 8,7 Prozent.
Wohngeldempfängerhaushalte am 31.12.2002 nach der Haushaltsgröße