Pressemitteilung 297/2002


Bruttostundenverdienst Thüringer Facharbeiter im Vergleich

Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik betrug im Jahr 2001 der durchschnittliche Bruttostundenverdienst eines Thüringer Facharbeiters im Produzierenden Gewerbe 11,17 Euro. Das waren 0,22 Euro bzw. 2 Prozent mehr als im Jahr 2000.
Männliche Facharbeiter erhielten 11,36 Euro, Facharbeiterinnen 9,18 Euro.

Mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 11,17 Euro nahmen die Thüringer Facharbeiter den letzten Platz unter allen Bundesländern ein.
Der durchschnittliche Bruttostundenlohn lag

Der im Produzierenden Gewerbe Thüringens gezahlte Stundenlohn lag im Jahr 2001 mit 11,17 Euro noch unter dem Stundenlohn eines Arbeiters im früheren Bundesgebiet, der mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten, beschäftigt war. Dieser bezog einen Stundenlohn von durchschnittlich 11,92 Euro.

Die durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit eines Thüringer Facharbeiters lag im Jahr 2001 bei 39,8 Stunden. Damit hatten die Thüringer Facharbeiter nach Sachsen-Anhalt die längste Wochenarbeitszeit.
In den neuen Bundesländern sowie Berlin-Ost arbeiteten die Facharbeiter wöchentlich im Durchschnitt 39,7 Stunden und im früheren Bundesgebiet 37,6 Stunden.

Thüringer Facharbeiter leisteten im Jahr 2001 wöchentlich im Durchschnitt 1 Mehrarbeitsstunde. Das war mehr als der Durchschnitt aller neuen Länder und Berlin-Ost (0,8 Stunden), aber weniger als im früheren Bundesgebiet mit 1,3 Stunden.

Trotz längerer Wochenarbeitszeit hatten die Thüringer Facharbeiter im Jahr 2001 mit 1 930 Euro den niedrigsten Bruttomonatslohn aller Bundesländer.
Die Facharbeiter in den neuen Ländern und Berlin-Ost verdienten im Schnitt 1 976 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatslohn eines Facharbeiters im früheren Bundesgebiet betrug 2 697 Euro.
Ein Thüringer Facharbeiter erhielt 28,4 Prozent weniger Lohn als ein Facharbeiter im früheren Bundesgebiet. Hätte ein Thüringer Facharbeiter die gleiche Wochenarbeitszeit wie ein Facharbeiter im früheren Bundesgebiet (37,6 Stunden), dann läge der Lohnunterschied bei rund einem Drittel.

Erfurt, den 16. Oktober 2002


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