Pressemitteilung 177/2002


Bruttojahresverdienste in Thüringen um 3,6 Prozent gestiegen

Nach vorläufigen Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik stieg der durchschnittliche Bruttojahresverdienst der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Arbeiter und Angestellten im Produzierenden Gewerbe und der Angestellten in den Dienstleistungsbereichen Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe im Jahr 2001 gegenüber dem Jahr 2000 um 3,6 Prozent auf 25 661 Euro. Männliche Arbeitnehmer bezogen im Jahr 2001 einen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 26 966 Euro. Gegenüber dem Jahr 2000 entsprach dies einem Anstieg um 1 018 Euro bzw. 3,9 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der durchschnittliche Bruttojahresverdienst der Frauen um 685 Euro bzw. 3,1 Prozent auf 22 681 Euro. Gemessen an dem Verdienst der Männer entsprach dies einem Anteil von 84,1 Prozent. Dieser Umstand resultierte u.a. aus der abweichenden Beschäftigungsstruktur - Ausbildung, Art der Tätigkeit, Lebensalter, Berufsjahre -.

Ein ganzjährig vollzeitbeschäftigter Arbeiter im Produzierenden Gewerbe erhielt im Jahr 2001 einen durchschnittlichen Bruttojahreslohn in Höhe von 22 553 Euro. Ein Angestellter in diesem Wirtschaftszweig bezog ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt von 33 682 Euro. Gegenüber dem Jahr 2000 entsprach dies einer Zunahme um 3,5 Prozent bei den Arbeitern und um 4,9 Prozent bei den Angestellten.

Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt eines Angestellten im Dienstleistungsbereich betrug 27 132 Euro. Gegenüber 2000 bedeutete dies eine Zunahme um 389 Euro bzw. 1,5 Prozent. Innerhalb des Dienstleistungsbereiches bezogen die Angestellten im Kredit- und Versicherungsgewerbe mit 32 676 Euro die höchsten Bruttojahresgehälter. Dagegen lagen sie im Handel mit 23 203 Euro am niedrigsten.

Bruttojahresverdienste umfassen neben den effektiv gezahlten laufenden Beträgen auch alle einmaligen oder in unregelmäßigen Abständen getätigten Zahlungen, wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgratifikationen, 13. Monatsgehalt bzw. -lohn, Gewinnbeteiligungen usw.

Erfurt, den 01. Juli 2002


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