Pressemitteilung BTW15/2002


Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen

Am Sonntag, den 22. September 2002 wird die Bundestagswahl durchgeführt.

Die Wahllokale in Thüringen haben in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimme abgeben.
Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte sich der Wähler ins Wahllokal begeben. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich – schnelleres Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis – aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen, steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege.

Also, nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung, unbedingt Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal nehmen.

Für die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal wird es am Wahlsonntag bei der Bundestagwahl eine Neuerung geben. Erstmals werden keine Wahlumschläge mehr ausgeben. Das bedeutet, der Wähler muss den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so falten, dass für Andere die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Somit sind Befürchtungen, das Wahlgeheimnis könnte verletzt werden, bei richtigem Falten unbegründet.

Der Landeswahlleiter

Erfurt, den 20. September 2002


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