Pressemitteilung 268/2001


Im Jahr 2002 wieder Gehalts- und Lohnstrukturerhebung

Nach den Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen im Mai 1992 und im Oktober 1995 laufen zur Zeit die Vorbereitungen für die nächste Erhebung im Jahr 2002. Diese liefert Ergebnisse für den Berichtsmonat Oktober 2001 sowie für das Jahr 2001.

Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung erfasst Angaben für einzelne Arbeitnehmer (Individualverfahren) und ermöglicht somit die Darstellung von Verdienst- und Arbeitszeitschichtungen. Darüber hinaus werden einige zusätzliche das Erwerbsverhalten und Verdienstniveau bestimmende Merkmale erhoben, wie z.B. Alter, Ausbildungsstand, Unternehmensgröße und -zugehörigkeit.

Die für Oktober 2001 konzipierte Erhebung umfasst die Merkmale einer in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchzuführenden Verdiensterhebung, in deren Ergebnis dann Vergleichswerte für die gesamte Europäische Union zur Verfügung stehen werden.

Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 2001 wird als Stichprobenerhebung durchgeführt.

Bundesweit ist die Stichprobe auf eine Erfassung der Angaben von 900 000 Arbeitnehmern ausgerichtet. Im Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) wurde auf der Grundlage eines mathematisch-statistischen Auswahlverfahrens die Auskunftspflicht für 1 237 Betriebe festgestellt.
Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht, denn nur durch die vollständige und fristgerechte Beantwortung der Fragen durch alle Auskunftspflichtigen kann die benötigte Datenqualität gesichert werden. Die Angaben der Auskunftspflichtigen unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung verwendet.

Die Auskunftspflichtigen wurden im August 2001 über die Durchführung der Lohn- und Gehaltsstrukturerhebung 2001 unterrichtet. In Vorbereitung der eigentlichen Haupterhebung werden zur Zeit die Auskunftspflichtigen nach
- der Zahl der Arbeiter und Angestellten,
- den im Betrieb angewendeten Tarifregelungen sowie
- der Form der vorgesehenen Datenlieferung
befragt.

Die Erhebungsunterlagen werden den Auskunftspflichtigen Ende November/Anfang Dezember übergeben.

Rechtsgrundlage bilden:

- die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 09. März 1999 zur Statistik über
die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten (ABl. EG Nr. L 63 S. 6),
- die Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 der Kommission vom 8. September 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates zur Statistik über die Struktur der Verdienste und Arbeitskosten hinsichtlich der Definition und Übermittlung der Informationen über die Verdienststruktur (ABl. EG Nr. L 229 S. 3) sowie
- das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1253).

Für die Wirtschaftsbereiche Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (Abschnitte C – G, J der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993) außerdem

- das Gesetz über die Lohnstatistik in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1996 (BGBl. I S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1626).

Erfurt, den 8. November 2001


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