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Gemeinde: Eichstruth

bis 31.12.2023

▸  Gebietsveränderungen der Gemeinde

» Auswahl Jahre   » Liniengrafiken   » XLS-Export   » CSV-Export   
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden  » Gesamttabelle  » Definitionen  » Ansprechpartner
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
 MerkmalEinheit201320142015201620172018201920202021202220232024
Liniengrafik » Gesamttabelle EinwohnerPersonen9090858486858584868887 
Liniengrafik » Gesamttabelle Steuerkraftmesszahl EUR14 43815 07817 25517 94018 26718 35818 74519 27919 99419 92920 899 
Liniengrafik » Gesamttabelle Bedarfsmesszahl EUR56 16159 31163 55063 33080 48181 14875 30480 38487 00795 11778 664 
Liniengrafik » Gesamttabelle Schlüsselzuweisung EUR33 37835 38637 03536 31349 77150 23145 24748 88453 61160 15146 212 
Liniengrafik » Gesamttabelle FinanzausgleichsumlageEUR----------- 

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