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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach Sachgebieten

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

Auswahl des Sachgebietes   

BegriffSachgebietErläuterung
AngestellterPrivate Haushalte
Angestellte sind alle nicht beamteten Gehaltsempfänger, auch in Altersteilzeit. Leitende Angestellte sind ebenfalls Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Zu den Angestellten rechnen auch kaufmännisch und technisch Auszubildende sowie Zivildienstleistende.
ArbeiterPrivate Haushalte
Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger, auch in Altersteilzeit, unabhängig von der Lohnfortzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode.
ArbeitnehmerPrivate Haushalte
In dieser Gruppe werden Beamte, Angestellte und Arbeiter zusammengefasst.
ArbeitsloserPrivate Haushalte
Arbeitslos sind Arbeitnehmer, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben und Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Arbeit Suchende, die keine Leistungen vom Arbeitsamt beziehen oder in Anspruch nehmen können, zählen zu den Nichterwerbs tätigen.
Ausgabefähige Einkommen und EinnahmenPrivate Haushalte
Das Haushaltsnettoeinkommen wird ergänzt um die Einnahmen des Haushaltes aus dem Verkauf von Waren sowie die sonstigen Einnahmen. Darin nicht enthalten sind Einnahmen aus der Auflösung und Umwandlung von Sach- und Geldvermögen sowie aus Kreditaufnahme.
Ausstattung mit GebrauchsgüternPrivate Haushalte
Hierzu zählen alle funktionsfähigen Gebrauchsgüter, die im Besitz der Haushaltsmitglieder sind, unabhängig davon, ob diese geleast oder gemietet sind, oder teils geschäftlich, teils privat genutzt werden. Gebrauchsgüter in Zweit- oder Ferienwohnungen, Datschen und Lauben wurden ebenfalls mit einbezogen. Nicht einbezogen sind Gebrauchsgüter, die überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt werden. Kombinationsgeräte wurden entsprechend der Funktion mehrmals eingetragen.
AusstattungsbestandPrivate Haushalte
Mit dem „Ausstattungsbestand je 100 Haushalte“ kann die Anzahl der in den Haushalten vorkommenden Gebrauchsgüter, das heißt das mehrfache Vorhandensein von Gütern der gleichen Art, ermittelt werden.
AusstattungsgradPrivate Haushalte
Mit dem „Ausstattungsgrad je 100 Haushalte“ lässt sich feststellen, in welchen Haushalten die erfragten Gebrauchsgüter überhaupt vorhanden waren.
BeamterPrivate Haushalte
Alle Beamte des Bundes auch in Altersteilzeit (Berufs- und Zeitsoldaten, Beamte der Bundespolizei, Wehrdienstleistende), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärter und Beamte im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Evangelischen und der Römisch-Katholischen Kirche.
HaupteinkommensbezieherPrivate Haushalte
Durch die Festlegung des Haupteinkommensbeziehers wird es möglich, Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen zu gliedern. Als Haupteinkommensbezieher gilt grundsätzlich die Person, die den höchsten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet. Hier und bei den nachfolgenden Personengruppen sind unter der sprachlich maskulinen Form stets beide Geschlechter zu verstehen.
Haushalt, HaushaltgrößePrivate Haushalte
Als Haushalt wird eine Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl einkommens- als auch verbrauchsmäßig zusammengehören, bezeichnet. Sie müssen in der Regel zusammen wohnen und über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich alleine wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten.
HaushaltsbruttoeinkommenPrivate Haushalte
Zum Haushaltsbruttoeinkommen zählen alle Einnahmen der Haushalte aus (selbständiger und unselbständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen (darunter auch die so genannte unterstellte Miete), aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung. Dabei werden die Einkommen aller zum jeweiligen Haushalt rechnenden Personen zusammengefasst. Erhoben werden die Einkommensangaben durch Aufzeichnungen der Befragten in Haushaltsbüchern.
HaushaltsnettoeinkommenPrivate Haushalte
Das Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus dem um Steuern zum Einkommen (einschließlich Solidaritätszuschlag) sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung verminderten Haushaltsbruttoeinkommen.
Monatliches HaushaltsnettoeinkommenPrivate Haushalte
Das Haushaltsnettoeinkommen ist definiert als die Summe der Monatseinkommen aller Haushaltsmitglieder; alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I und II, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Zinsen, eingenommene Mieten und Pachten, Sozialhilfe sowie weitere Unterstützungen. Nicht berücksichtigt sind Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied selbständiger Landwirt ist. In den „Allgemeinen Angaben“ diente die Selbsteinstufung der Haushalte zur Einordnung der Haushalte nach dem Haushaltsnettoeinkommen. Die Einkommensquellen eines jeden Haushaltsmitgliedes wurden ausge-hend vom Referenzjahr 2012 erfasst.
NichterwerbstätigerPrivate Haushalte
Zusammenfassung der Haushalte von Pensionären, Rentnern, Sozialhilfeempfängern, Altenteilern, nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehenden Personen, die vom eigenen Vermögen (Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dgl. leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu den Nichterwerbstätigen erfolgte auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden waren.

Bei Haupteinkommensbeziehern, die sich in Elternzeit (Erziehungsurlaub) befinden, eine Rückkehrgarantie des Arbeitgebers haben und ihren Arbeitsvertrag nicht gekündigt haben, gilt die soziale Stellung vor Antritt des Erziehungsurlaubes; ansonsten sind diese den „Nichterwerbstätigen“ zuzuordnen.
Private KonsumausgabenPrivate Haushalte
Den größten Teil ihres ausgabefähigen Einkommens verwenden die privaten Haushalte für Konsumausgaben. Das sind im Einzelnen die Ausgaben für Essen, Wohnen, Bekleidung, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Kommunikation, Verkehr sowie Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen.
Die Ermittlung der privaten Konsumausgaben in den Wirtschaftsrechnungen erfolgt auf Grundlage des Marktentnahmekonzeptes. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch Sachleistungen vom Arbeitgeber, Sachentnahmen von Selbständigen aus dem eigenen Betrieb sowie der Mietwert von Eigentümerwohnungen.
Die privaten Konsumausgaben enthalten keine Ausgaben für direkte Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere private Haushalte oder Organisationen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten. Das Gleiche gilt für die Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie für Ausgaben zur Bildung von Geldvermögen.
SelbständigerPrivate Haushalte
Alle Personen, die eine Arbeitsstätte gewerblicher Art oder einen landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten, d.h. alle Gewerbetreibenden und Landwirte. Freiberuflich Tätige wie Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, freischaffende Künstler usw. zählen ebenfalls dazu.

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