Landwirtschaftszählung 2010

Zweck der Erhebung
Die Landwirtschaftszählung ist Teil des in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführten Agrarzensus sowie des weltweiten Agrarzensus, der für das Jahr 2010 von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) vorgesehen wurde. Im Agrarzensus werden alle landwirtschaftlichen Betriebe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union befragt, um vergleichbare Daten über die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Landwirtschaftszählungen finden etwa aller zehn Jahre statt. Die letzte Erhebung war 1999.
Im Rahmen der Klimaschutzberichterstattung werden zunehmend Daten zur Agrarumwelt und zum Landschaftsschutz gefordert. Um diesen neuen Datenbedarf decken zu können, wird im europäischen statistischen System neben der Landwirtschaftszählung eine Erhebung über die landwirtschaftlichen Produktionsmethoden durchgeführt.
Mit der Erhebung werden die in der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 festgelegten Anforderungen der Europäischen Union an einen umfassenden Agrarzensus erfüllt. Durch Aufnahme einiger weniger über die EU-Verordnung hinausgehender Merkmale (so genannte überschießende Merkmale) wird der nationale Datenbedarf gedeckt. Rechtsgrundlage ist das Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009.
Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 geben Auskunft über die Entwicklung der Produktion und Betriebsstrukturen, der Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe und bilden die Grundlage zur Abschätzung, wie sich Fördermaßnahmen auf die Landwirtschaft ausgewirkt haben bzw. auswirken werden. Sie sind wegweisend für die Neuausrichtung der gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2013. Zielsetzung ist, auch in Zukunft die Multifunktionalität der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern und die 2. Säule der GAP - die ländliche Entwicklung - weiter zu stärken.
Erhebungseinheiten
Befragt werden alle landwirtschaftlichen Betriebe, die bestimmte Mindestgrößen erreichen. Dies sind zunächst alle Betriebe mit mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Einheiten, die diese Erfassungsgrenze nicht erreichen, werden dann einbezogen, wenn sie
- bestimmte Mindestzahlen an Rindern, Schweinen, Zuchtsauen, Schafen, Ziegen beziehungsweise Geflügel halten oder
- über festgelegte Mindestflächen an Hopfen, Tabak, Dauerkulturen im Freiland, Gemüse oder Erdbeeren im Freiland, Blumen oder Zierpflanzen im Freiland, Kulturen unter Glas oder anderen begehbaren Schutzabdeckungen oder Speisepilzen verfügen.
Umfang und Inhalt der Erhebung
Die Landwirtschaftszählung mit dem Kernbereich der Abbildung der landwirtschaftlichen Produktion und der Struktur der Betriebe wird im ersten Halbjahr 2010 bei knapp 3 700 landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Thüringen durchgeführt. Rund 2 700 landwirtschaftliche Unternehmen werden darüber hinaus zum Komplex der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden befragt.
Der Umfang des Erhebungsbogens differiert nach Art der Erhebung. Stichprobenbetriebe erhalten im Februar 2010 einen 36-seitigen Erhebungsbogen, Nichtstichprobenbetriebe einen 28 Seiten umfassenden Erhebungsvordruck.
Das Merkmalsprogramm der allgemein zu erhebenden Landwirtschaftszählung umfasst Daten zur Rechtsstellung des Betriebsinhabers, zur Flächennutzung und Viehhaltung sowie deren Bewirtschaftungsformen, zu den Arbeitskräften und Berufsbildung, zu Besitzverhältnissen, zur Sozialökonomik, Merkmale zur Abbildung der Multifunktionalität der landwirtschaftlichen Betriebe (z.B. Fragestellungen zu Einkommenskombinationen, Erhalt von Landschaftselementen), zu erneuerbaren Energien und Förderprogrammen.
Dem zunehmenden Informationsbedarf nach Daten zur Agrarumwelt und zum Landschaftsschutz trägt die mit der Landwirtschaftszählung kombinierte Erhebung über die landwirtschaftlichen Produktionsmethoden (ELPM) Rechnung. Die als Stichprobe durchgeführte Erhebung betrifft Merkmalskomplexe zur Bodenbearbeitung, Fruchtfolge und Erosionsschutz, Landschaftselemente, Stallhaltung- und Weidehaltung, Anfall, Lagerung und Ausbringung von tierischem Wirtschaftsdünger. Merkmale über die Bewässerung werden als Nacherhebung zur LZ/ELPM im Herbst 2010 allgemein befragt.
Über die EU-Merkmale hinaus werden zur Deckung des nationalen Datenbedarfs die Landwirte um Auskunft zum Zwischenfruchtanbau, zu Eigentumsverhältnissen und Pachtpreisen, zur Hofnachfolge sowie zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung gebeten.
Betriebe, die lediglich Forstflächen bzw. Flächen mit Kurzumtriebsplantagen bewirtschaften, werden nicht mit in die eigentliche Landwirtschaftszählung einbezogen. Etwa 1 650 Forstbetriebe bekommen einen kurzen Fragebogen, mit dem einige wenige Grunddaten erfragt werden.
Übernahme von Verwaltungsdaten zur Entlastung der Auskunftspflichtigen
Soweit wie möglich werden bei der Landwirtschaftszählung 2010 zur Entlastung der Landwirte Verwaltungsdaten genutzt. Hierzu gehören z. B. die Daten zum Rinderbestand, die aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) übernommen werden. Verwaltungsdatenquelle für die Nachweisung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen ist das Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BVL). Daten zu den von der EU aufgestellten Förderprogramm "Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) werden aus dem in Thüringen äquivalenten Förderprogramm "FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen" (FILET) übernommen. Des Weiteren werden Angaben aus dem Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) verarbeitet.
Weitere Dokumente zum Download
Pressemitteilungen:
23.2.2010
Erhebungsvordrucke:
Landwirtschaftszählung 2010 (N)
Landwirtschaftszählung und Erhebung der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden (S)
Agrarstrukturerhebung 2010 (F) in forstwirtschaftlichen Betrieben
Nacherhebung Bewässerung zur Landwirtschaftszählung 2010
Zusammenfassende Darstellungen, Aufsätze, Analysen:
Anders, Heidrun: Agrarzensus 2010 - Landwirtschaftszählung und Erhebung der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden. in: Statistische Monatshefte Thüringen, Heft 2 (2010)
Veröffentlichungen:
Landwirtschaftszählung 2010 - Informationsblatt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Landwirtschaftszählung 2010 - Ausgewählte Daten zur Landwirtschaft in Thüringen 1991 bis 2007
Rechtsgrundlagen:
Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Rates vom 19. November 2008 zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe 
Agrarstatistikgesetz - (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 
Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 
Ihre Ansprechpartner im TLS sind zu erreichen unter:
Telefon: 0361 3773-4550, -4551, -4556, -4557, -4560
E-Mail: agrarstatistik@statistik.thueringen.de
Informationen zur Landwirtschaftszählung 2010 finden Sie auch im Internetangebot des
Statistischen Bundesamtes

