Thüringer Landesamt für Statistik - Pressemitteilung


Erfurt, 04. Juni 2010 - Nr. 159

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht bei Bürgermeisterwahlen am 6. Juni 2010
Auch bei verlegter Wahlbenachrichtigungskarte ist das Wählen möglich

Am Sonntag, dem 6. Juni 2010 werden in 689 Thüringer  Gemeinden die Bürgermeister neu gewählt.

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, seine Stimme abgeben.

Der Wähler sollte seine Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal nehmen, da der Wahlvorstand verlangen kann, dass sich der Wähler vor der Stimmabgabe ausweist.

Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte sich der Wähler ins Wahllokal begeben. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich - schnelleres Auffinden des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis - aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Wesentlich ist, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich auf Verlangen des Wahlvorstands mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

Die Verfahrensweise bei der Bürgermeisterwahl richtet sich in erster Linie nach der Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus den öffentlichen Wahlbekanntmachungen vor Ort und den Hinweisen auf den Stimmzetteln.
Bei der Wahl des Bürgermeisters hat der Wähler stets nur eine Stimme.

Bei der Stimmabgabe wird danach unterschieden, ob mehrere Wahlvorschläge zugelassen wurden oder nur einer bzw. gar keiner.

1. Mehrere Wahlvorschläge
Sind mindestens zwei Wahlvorschläge zugelassen worden, werden diese auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler vergibt dann seine (einzige) Stimme durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags.

2. Ein Wahlvorschlag
Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden, kann der Wähler diesen durch Ankreuzen annehmen oder den Wahlvorschlag streichen und an dessen Stelle eine andere wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen.

3. Kein Wahlvorschlag
Ist kein Wahlvorschlag zugelassen worden, so vergibt der Wähler seine Stimme durch die Eintragung einer wählbaren Person auf dem amtlichen Stimmzettel.


„Wählen ist eines der wichtigsten demokratischen Grundrechte.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht durch die Stimmabgabe für die Bürgermeisterwahlen am 6. Juni  2010, denn jeder kann durch seine Stimme die Zukunft in der Stadt bzw. der Gemeinde für die nächsten 6 Jahre selbst mitbestimmen.“, so der Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik Günter Krombholz.