Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 08. September 2005 - Nr. B21

Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Repräsentative Wahlstatistik zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages am 18.09.2005

Zur Bundestagswahl 2005 wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Das Wahlstatistikgesetz regelt bundesweit gesetzlich diese Statistik, sie enthält insbesondere eingehende Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses.

Die repräsentative Wahlstatistik wird - wie der Name sagt - nicht in allen Wahlbezirken Thüringens durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 3.250 Urnenwahlbezirken 120 und aus den rund 265 Briefwahlbezirken 9 als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt.
In diesen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach Altersgruppen verwendet.

Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht eine Analyse des Wahlverhaltens von Männern und Frauen nach altersspezifischen Kriterien (fünf Altersgruppen) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmungsverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann. Kein Wähler muss eine Verletzung des Wahlgeheimnisses befürchten.

Nur durch die Schlüsse aus der repräsentativen Wahlstatistik kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation der Wählerschaft gewonnen werden und somit besteht ein großes öffentliches Interesse an den Ergebnissen.

Die Sonderauswertung der repräsentativen Wahlstatistik erfolgt nach dem 18.09.2005 und wird schnellstmöglich veröffentlicht.


Der Landeswahlleiter