Landeswahlleiter Thüringen - Pressemitteilung


Erfurt, 01. Juni 2004 - Nr. 017

Briefwahl - wie geht das?

Gegenüber der als Normalfall gedachten Wahl im Wahllokal am Wahltag (Urnenwahl) ist die Briefwahl als eine Ausnahmeregelung für besondere Verhinderungsfälle, die in den Wahlgesetzen beschrieben sind, zugelassen. Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind.

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, muss spätestens bis zum 11. Juni 2004, 18.00 Uhr, bei der zuständigen Gemeindebehörde ein schriftlicher oder mündlicher (nicht fernmündlicher) Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Diesen Antrag findet der Wahlberechtigte auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Antragstellung auch noch bis 13. Juni 2004, 15.00 Uhr, möglich. Die zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ergibt sich aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigungskarte. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen oder dort an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben.

Der Wahlberechtigte erhält folgende Briefwahlunterlagen:

  1. die Merkblätter mit Erläuterungen zur Briefwahl,
  2. einen amtlichen Wahlschein für die Europawahl und/oder einen für die Landtagswahl,
  3. den/die amtlichen Stimmzettel der Europa- und/oder Landtagswahl für den Wahlkreis, in dem er sein Wahlrecht ausüben kann,
  4. einen amtlichen blauen (Europawahl) und/oder grünen (Landtagswahl) Wahlumschlag und
  5. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag.

Folgendes ist bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu beachten:

  1. Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den/die Stimmzettel;
  2. er legt den Stimmzettel der Europawahl in den blauen und/oder den Stimmzettel der Landtagswahl in den grünen Wahlumschlag und verschließt diese/n;
  3. er unterschreibt die auf dem/den Wahlschein/en vorgedruckte 'Versicherung an Eides statt zur Briefwahl' unter Angabe des Ortes und des Datums;
  4. er steckt den/die verschlossenen blauen und/oder grünen Wahlumschlag und den/die unterschriebenen Wahlschein/e in den roten Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und übersendet den roten Wahlbrief rechtzeitig durch die Post an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.

Stimmzettel, die, wie es leider immer wieder vorkommt, nur im blauen oder grünen Wahlumschlag in den Briefkasten geworfen werden, können nicht zugestellt werden. Die Stimmabgabe wird daher nicht berücksichtigt.

Wegweiser für die Briefwahl

Im Bereich der Deutschen Post AG werden die Wahlbriefe unentgeltlich befördert. Will der Wähler von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat er den Wahlbrief selbst freizumachen. Auch bei Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsform, z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, haben die Absender den das normale Entgelt übersteigenden Betrag selbst zu entrichten. Die Wahlbriefe sollten spätestens am Freitag, dem 11. Juni 2004 bei der Post aufgegeben werden; bei entfernter liegenden Orten entsprechend früher. Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen an der Wahl nicht mehr teil. Der Wähler trägt allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlbriefes, auch wenn ihn selbst keinerlei Verschulden trifft.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In diesem Fall hat die Hilfsperson die 'Versicherung an Eides statt zur Briefwahl' auf dem jeweiligen Wahlschein abzugeben.


Günter Krombholz
Landeswahlleiter Thüringen