Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013
Woher weiß man eigentlich, wie viele Haushalte in Deutschland eine Lebensversicherung oder einen PC haben, wofür sie Geld ausgeben, wie viel sie anlegen und über welche Einnahmen sie verfügen? Antworten auf diese und andere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. |
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Was ist die EVS? | Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Statistik, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in der Regel alle fünf Jahre durchgeführt wird; im früheren Bundesgebiet zum ersten Mal 1962/63. In den neuen Bundesländern fand sie erstmalig im Jahr 1993 statt. |
Wie viele Haushalte werden befragt? | In Thüringen werden 2 500 Haushalte befragt, dies sind rund 0,22 % aller Thüringer Haushalte. Bundesweit nehmen rund 60 000 Haushalte an der EVS teil. |
Welche Haushalte nehmen teil? | Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig. Wer an dieser Erhebung teilnehmen möchte, füllt eine Teilnahmeerklärung aus und sendet sie an das Landesamt für Statistik. |
Welche Fragen werden an die Haushalte gestellt? | Die Haushalte müssen Fragen zu folgenden Themen beantworten:
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Wie wird die EVS erhoben? | Die EVS besteht aus vier Erhebungsteilen:
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Was sind die Allgemeinen Angaben? | Die Allgemeinen Angaben - hierbei handelt es sich um ein Heft, in dem Einstiegsfragen zu den Haushaltsmitgliedern, der Wohnsituation des Haushalts und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern gestellt werden. |
Was ist das Geld- und Sachvermögen? | Das Geld- und Sachvermögen beinhaltet Angaben zur Vermögenssituation. |
Was ist das Haushaltsbuch? | Die Haushalte führen für die Dauer eines Vierteljahres ein Haushaltsbuch. In das Haushaltsbuch trägt der Haushalt selbst
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Was ist das Feinaufzeichnungsheft? | Jeder fünfte Haushalt erhält - wenn er sich dafür bereit erklärt - ein Feinaufzeichnungsheft. Darin notiert er einen Monat lang
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Was macht der Haushalt mit den ausgefüllten Erhebungsunterlagen? | Spätestens bis zu zehn Tagen nach Ende des Erhebungsquartals schickt der Haushalt die Haushaltsbücher und das Feinaufzeichnungsheft in ihm vom Thüringer Landesamt für Statistik zur Verfügung gestellten Briefumschlägen zurück. Die Eintragungen in den Erhebungsunterlagen werden vom Statistischen Landesamt geprüft, gegebenenfalls werden telefonisch ergänzende Fragen gestellt. |
Was macht das Landesamt für Statistik mit den Erhebungsunterlagen? | Die vom Haushalt ausgefüllten Allgemeinen Angaben werden vom Thüringer Landesamt für Statistik auf Vollständigkeit überprüft, erfasst und dem Statistischen Bundesamt zur Auswertung übergeben. Alle weiteren Erhebungsunterlagen werden zentral im Statistischen Bundesamt erfasst und ausgewertet. |
Wie wird der Datenschutz eingehalten? | Der Datenschutz wird während der gesamten Erhebungs- und Aufbereitungsphase gewahrt. Alle Angaben unterliegen strengster Geheimhaltung (nach §16 Bundesstatistikgesetz). Die Angaben werden anonymisiert, d.h. es wird unmöglich gemacht, einzelne Auskunftgebende zu identifizieren und ihnen ihre Angaben zuzuordnen - eine wichtige Voraussetzung für den Datenschutz. Die anonymisierten Informationen werden anschließend zu Ergebnissen verdichtet, aus denen keine Rückschlüsse auf die Haushalte gezogen werden können. |
Wann gibt es die Ergebnisse aus der EVS? | Die ersten Ergebnisse werden aus den Allgemeinen Angaben veröffentlicht. Sie werden Ende 2013 vorliegen und enthalten Angaben über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie über die Wohnsituation. Die Einnahmen und Ausgaben sowie der Private Verbrauch werden voraussichtlich erst Anfang 2015 zur Verfügung stehen. Die hierfür erforderliche Budgetierung ist ein sehr aufwändiger Vorgang. |
Wofür werden die Ergebnisse benutzt? | Aufgrund des umfassenden Merkmalskataloges lassen sich mit den Daten vielfältige Informationen zur wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte, zu den Verbrauchsgewohnheiten, zur Vermögensbildung, zur Schuldensituation usw. bereitstellen.
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