| Themenfeld 07 | Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung |
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Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige in Thüringen am 15.12. (Jahr) nach Pflegestufen, Geschlecht und Kreisen |
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Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einbezogen sind auch Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, d. h. Pflegegeld beziehen und zusätzlich eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (kreisfreie Städte, Landkreise). Die regionale Gliederung erfolgt nach dem Sitz des Pflegedienstes. Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Rechtsgrundlage für die Pflegestatistik bildet die Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV)) vom 29. November 1999 (BGBl. I S. 2282) nach § 109 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014 - SGB XI) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 565) in den jeweils gültigen Fassungen.
Auskunftspflichtig sind die Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.
Thüringer Landesamt für Statistik
Pflegestatistik
Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Während bei den ersten Pflegestatistiken aufgrund der Schwierigkeiten, die mit dem Aufbau einer neuen Statistik verbunden sind, noch nicht mit der bestmöglichen Validität zu rechnen ist, gelten die Daten heute als valide.
Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren zum bisherigen Indikatorensatz.
Publikationen der Statistischen Landesämter im zweijährlichen Rhythmus, z. B. Statistische Jahrbücher, Statistische Berichte oder weitere Publikationen zur Pflegestatistik.
06.12.2002, MSGV SH/SM MV/lögd; Anpassung/Ergänzung 2010 - TLS
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